Praxistipp: Impressum

Du willst ein Reiseblog im Internet führen, ein Programmheftchen herausgeben oder ein Buch im Selbstverlag veröffentlichen? Dann solltest du eine Sache auf keinen Fall vergessen: das Impressum.

Für jedes Druckerzeugnis und jede digitale Veröffentlichung gilt in Deutschland die Impressumspflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Herausgeber eine Privatperson, ein Verlag, eine Partei, ein Unternehmen, eine Glaubensgemeinschaft o. Ä. ist.

Das Amtsblatt einer Gemeinde, das Programmheft des örtlichen Rudervereins, jede Zeitung und jede Zeitschrift, das Kirchengemeindeblatt, die Webseite oder das Buch – sie alle brauchen ein Impressum, aus dem hervorgeht, wer für den Inhalt verantwortlich ist.

Welche Angaben genau das Impressum enthalten muss, ist durch die Landespressegesetze geregelt. Es gilt jeweils das Pressegesetz des Bundeslandes, in dem du – der Herausgeber / die Herausgeberin – deinen Wohnort bzw. Sitz hast. Gib einfach im Internet als Suchwort „Pressegesetz“ und den Namen deines Bundeslandes ein. Die Details stehen unter § Impressum.

An welcher Stelle das Impressum steht, bleibt dir überlassen, es sollte aber gut auffindbar sein.