Praxistipp: Impressum
Sie wollen ein Reiseblog im Internet führen, ein Programmheftchen herausgeben oder ein Buch im Selbstverlag veröffentlichen? Dann sollten Sie eine Sache auf keinen Fall vergessen: das Impressum.
Für jedes Druckerzeugnis und jede digitale Veröffentlichung gilt in Deutschland die Impressumspflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Herausgeber eine Privatperson, ein Verlag, eine Partei, ein Unternehmen, eine Glaubensgemeinschaft o. Ä. ist.
Das Amtsblatt einer Gemeinde, das Programmheft des örtlichen Rudervereins, jede Zeitung und jede Zeitschrift, das Kirchengemeindeblatt, die Webseite oder das Buch – sie alle brauchen ein Impressum, aus dem hervorgeht, wer für den Inhalt verantwortlich ist.
Welche Angaben genau das Impressum enthalten muss, ist durch die Landespressegesetze geregelt. Es gilt jeweils das Pressegesetz des Bundeslandes, in dem Sie – der Herausgeber / die Herausgeberin – Ihren Wohnort bzw. Sitz haben. Geben Sie einfach im Internet als Suchwort „Pressegesetz“ und den Namen Ihres Bundeslandes ein. Die Details stehen unter § Impressum.
An welcher Stelle das Impressum steht, bleibt Ihnen überlassen, es sollte aber gut auffindbar sein.